Im Jahr 1995 wurde in Deutschland die soziale Pflegeversicherung gesetzlich eingeführt. Mit ihrer Einführung wurde das soziale Netz in Deutschland ausgebaut. Arbeitnehmer zahlen nämlich automatisch in die gesetzliche Pflegeversicherung ein und bekommen, wenn sie pflegebedürftig werden, Leistungen ausgezahlt.
Die Höhe dieser Leistungen ist aber nicht pauschalisiert. Vielmehr richtet sich der Betrag, der an die Pflegebedürftigen ausgezahlt wird, nach der jeweiligen Pflegestufe. Menschen, die einer hohen Stufe zugeordnet werden, erhalten höhere finanzielle Leistungen vom Staat. Über die Einstufung in die Pflegestufe entscheidet die Pflegekasse.
Pflegekasse entscheidet über die Höhe der Leistungen
Die Menschen in Deutschland sollen mit der gesetzlichen Pflegeversicherung sozial abgesichert werden. Die zu erwartenden Leistungen richten sich aber nach dem Pflegebedarf eines jeden Pflegebedürftigen.
Über diesen Bedarf entscheidet die Pflegekasse. In Deutschland gibt es die Pflegestufen 1-3. Häufig wird noch die Stufe 0 hinzugezählt. Dabei handelt es sich allerdings um Leistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz.
In diese Pflegestufe werden meistens ältere Menschen eingestuft, die eine geistige Behinderung haben oder an Demenz erkrankt sind und deswegen ihren Alltag nicht mehr ohne fremde Hilfe bewältigen können. Der Pflegebedarf dieser Menschen ist sehr gering. Aktuell (2020) bekommen diese Pflegebedürftigen bis zu 200,00 € monatlich.
Bei hoher Pflegebedürftigkeit zahlt die Pflegekasse mehr Geld
In Deutschland gibt es inzwischen fast 2,5 Millionen Pflegebedürftige, die Geld aus der Pflegekasse erhalten. Davon befinden sich ca. 1,7 Millionen in ambulanter und ca. 0,8 Millionen in stationärer Pflege. Die Anzahl der Pflegebedürftigen nimmt von Jahr zu Jahr deutlich zu.
Menschen, die stark pflegebedürftig sind, erhalten viel Geld aus der Pflegeversicherung. Die finanzielle Unterstützung richtet sich nach dem täglichen Hilfebedarf der Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegstufen 1-3 im Detail
Pflegestufe 1 | Pflegestufe 2 | Pflegestufe 3 |
---|---|---|
enormer Pflegebedarf | immenser Pflegebedarf | höchster Pflegebedarf |
Täglicher Hilfebedarf von 90 Minuten |
Täglicher Hilfebedarf von 180 Minuten |
Täglicher Hilfebedarf von 300 Minuten |
davon 45 Minuten Grundpflege |
davon 120 Minuten Grundpflege |
davon 240 Minuten Grundpflege |
monatlicher Betrag 1023,- € | monatlicher Betrag 1110,- € | monalticher Betrag 1550,- € |
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