Organisation
Dem Verband gehören 43 ordentliche und 5 außerordentliche Mitgliedsunternehmen sowie zwei weitere Institutionen an. Bei letzteren handelt es sich um die für Beamte von Post und Bahn zuständigen Institutionen der Krankenversorgung.
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im PKV-Verband sind ein in Deutschland unterhaltener Geschäftsbetrieb und die Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine Landesaufsichtsbehörde.
Wofür der Verband steht
Zu den Grundüberzeugungen, für die sich die Interessenvertretung der privaten Krankenversicherungen einsetzt, gehören das Recht auf freie Arztwahl und größtmögliche Wahlfreiheit für die Versicherten bei der Gestaltung ihrer gesundheitlichen Vorsorge. In diesem Zusammenhang setzt der Verband auf die Eigenverantwortung der Versicherten.
Ein eindeutiges Ziel, für das sich der PKV-Verband außerdem ausspricht, ist die Beibehaltung der kapitalgedeckten Gesundheits- und Pflegevorsorge. Der Verband ist davon überzeugt, dass nur so die Zukunft der Krankenversicherung insgesamt gewährleistet ist. Man darf dabei aber nicht vergessen, dass der Verband hierbei auch die Kapitalinteressen seiner Mitglieder im Blick hat.
Wahrnehmung von Aufgaben
Um die Interessen seiner Mitglieder in angemessener Weise zu vertreten, nimmt der PKV-Verband an Parlamentssitzungen teil. Gleichzeitig ist er bestrebt, Abgeordneten des Bundestags und des Europäischen Parlaments die Positionen der von ihm vertretenen Unternehmen, aber auch aller anderen privaten Krankenversicherungen, zu verdeutlichen, er betreibt also Lobbyarbeit.
Als für die Öffentlichkeitsarbeit zuständiges Organ der privaten Krankenversicherungen nimmt der PKV-Verband noch weitere Aufgaben wahr, die mit der Auswirkung und Vertretung von Interessen seiner Mitglieder in Zusammenhang stehen.
So berät der PKV-Verband als Dachorganisation seine Mitglieder auch hinsichtlich der Gestaltung neuer Tarife, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben notwendig werden. Zu seinen diesbezüglichen Aufgaben gehört es unter anderem, entsprechende Empfehlungen zu geben. Die Einführung von Basis- bzw. Unisextarif sind hierfür Beispiele aus jüngerer Zeit.
Von gesellschaftlicher Bedeutung
Die Wahrnehmung dieser und anderer Aufgaben durch die Interessenvertretung der privaten Krankenversicherung ist von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Durch das Einbringen von relevanten Positionen in die für die Gesetzgebung zuständigen Organe arbeitet der PKV-Verband an der Weichenstellung für die Zukunft der Krankenversicherung insgesamt mit. Diese Praxis steht regelmäßig in der Kritik.