Leistungen einer Auslandskrankenversicherung
Wenn Sie eine Urlaubs- oder Geschäftsreise ins außereuropäische Ausland machen, ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sehr sinnvoll. Aber auch bei einem Urlaub in einem europäischen Land kann eine Auslandskrankenversicherung sehr hilfreich sei. Denn die Versicherung bietet einige Leistungen an, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in dieser Form nicht oder nur eingeschränkt bietet. Die wichtigsten Leistungen bestehen bei der Auslandskrankenversicherung darin, dass die Kosten für ambulant und stationär stattfindende Heilbehandlungen im Ausland übernommen werden. Dabei wird der Teil der entstehenden Kosten von der Versicherung getragen, der von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen wird.
Auslandskrankenversicherung übernimmt alle Kosten
Der Grund für die nicht vollständige Kostenübernahme durch die GKV ist oftmals, dass die Behandlung im Ausland nicht von einem Kassenarzt durchgeführt wurde, sondern eine Privatbehandlung stattfand. Ohne eine Auslandskrankenversicherung würden Sie diese Kosten ganz oder zum Teil selbst tragen müssen.
Neben den notwendigen Behandlungen beim Arzt zählt zu den weiteren Leistungen der Auslandskrankenversicherung, dass auch Medikamente, Hilfs- und Verbandsmittel bezahlt werden, wenn diese zur Behandlung notwendig sind. Ebenfalls übernimmt die Auslandskrankenversicherung die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen (Notfallbehandlung) und für einfache Zahnfüllungen, die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland warten können.
Unterschiedliche Leistungen und Tarife
Beim Vergleich verschiedener Auslandskrankenversicherungen sollten Sie ferner beachten, dass die meisten Versicherer neben den zuvor genannten noch weitere Leistungen anbieten. Dazu zählt zum Beispiel die Übernahme der Kosten für einen Transport zum nächsten Krankenhaus, der mittels Notarzt oder durch den Rettungswagen durchgeführt wird. Ferner zahlt die Auslandskrankenversicherung in den meisten Fällen auch den Rücktransport in die Heimat, sofern dieser aus medizinischen Gründen notwendig ist. Auch die Überführungskosten oder Bestattungskosten im Todesfall werden von der Auslandskrankenversicherung häufig bis zu einer Höchstgrenze (meistens 10.000,- €) übernommen.