Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet im Unterschied zur privaten Krankenversicherung (PKV) die Möglichkeit einer Familienversicherung. Die Familienversicherung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Ehe- oder Lebenspartner Mitglied der GKV ist. Der andere Partner wiederum darf ein gewisses Gesamteinkommen nicht überschreiten.
Wenn Sie eine selbständige Tätigkeit als Freiberufler oder gewerblicher Unternehmer ausüben, wird die Krankenkasse zunächst einmal prüfen, ob diese Tätigkeit neben- oder hauptberuflich ist. Eine Familienversicherung ist nur dann möglich, wenn die selbständige Tätigkeit nur als Nebenberuf in nicht mehr als geringfügigem Umfang ausgeübt wird und 18 Stunden in der Woche nicht überschreitet.
Altersgrenzen für Kinder
Für Kinder und ihnen gleichgestellte Enkel, Stiefkinder und Pflegekinder gelten auch noch besondere Altersgrenzen. Grundsätzlich kann ein Kind aber bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Familienversicherung versichert werden. Die Familienversicherung kann darüber hinaus noch bis zum 23. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, wenn das Kind nicht selbst erwerbstätig ist.
Eine Familienversicherung ist sogar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich, wenn das Kind sich in einer Ausbildung befindet oder ein freiwilliges ökologisches bzw. soziales Jahr leistet. Bei einer gesetzlichen Dienstzeit (Wehr- oder Ersatzdienst) verlängert sich die Frist entsprechend, wenn dafür die Ausbildung unterbrochen werden musste.
Ohne Begrenzung in der Familienversicherung versichert werden kann ein Kind, wenn es laut dem neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) behindert oder nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Allerdings muss die Behinderung des Kindes dann eingetreten sein, als das Kind in der Familienversicherung versichert war.
Weitere Voraussetzungen für Familienversicherung
Eine Familienversicherung für Ihr Kind können Sie dann in Anspruch nehmen, wenn IhrPartner ebenfalls Mitglied der GKV ist oder wenn Ihr Partner privat versichert ist und seinMonatseinkommen regelmäßig nur ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE)beträgt. Außerdem darf das Gesamteinkommen des Partners nicht höher sein als Ihres.
Sie erfüllen all diese Voraussetzungen? Dann ist die Familienversicherung der GKV genau das Richtige für Sie.