Nur ein bestimmter Personenkreis ist berechtigt, sich bei der Wahl der Krankenversicherung entweder für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder für eine private Krankenversicherung (PKV) zu entscheiden. Zu diesen Personen gehören Freiberufler, Beamte und Selbständige. Auch Angestellte und Arbeiter, deren Jahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze – auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt – liegt, haben die freie Wahl der Krankenversicherung.
Doch wer sich für die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung entscheidet, kann sich entweder gar nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen wieder von der privaten Krankenversicherung abmelden. Der Gesetzgeber erschwert bewusst die Rückkehr der Versicherten in die GKV, um zu verhindern, dass Versicherte wegen zu hoher Beiträge im Alter wechseln.
In diesen Fällen ist eine Rückkehr in die GKV möglich
Im Grunde haben es Arbeitnehmer noch am einfachsten, wenn sie wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwollen: Wenn ein Arbeitnehmer auf Dauer ein Jahreseinkommen erzielt, das unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 62.550,- € brutto liegt, kann er nach einem Jahr die private Krankenversicherung kündigen und in die GKV zurückkehren. Dazu darf der Arbeitnehmer nicht älter als 54 Jahre sein. Auch falls der Versicherte arbeitslos wird, kann er sich von der privaten Krankenversicherung abmelden.
Beamte, Selbständige und Freiberufler haben nur dann die Möglichkeit zur Rückkehr in die GKV, wenn sie ihr Gewerbe bzw. ihren Beamtenstatus aufgeben und eine Tätigkeit als Angestellte aufnehmen. Dabei darf es sich aber nicht um eine Aushilfstätigkeit handeln, sondern das sozialversicherungspflichtige Angestelltenverhältnis muss für mindestens zwölf Monate bestehen. Sollte nach der Aufgabe der Selbständigkeit oder des Beamtenstatus kein Einkommen mehr erzielt werden, könnte man sich mit einem monatlichen Einkommen von maximal 450,- € kostenlos in der Familienversicherung der GKV versichern, falls der Ehepartner dort versichert ist.
In diesen Fällen ist ein Wechsel nicht möglich
Beamte, Selbständige und Freiberufler können prinzipiell nicht von der PKV in die GKV wechseln, sofern sich an ihrem Versichertenstatus nichts ändert (wie oben beschrieben).
Arbeitnehmer, die 55 Jahre oder älter sind, können nicht mehr von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung zurückgehen. Das gilt selbst in dem Fall, dass der Versicherte arbeitslos wird, oder dass sein Gehalt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass privat versicherte Angestellte und Arbeiter kurz vor dem Renteneintritt die Krankenversicherung wechseln, um Beiträge zu sparen. Dies wäre gegenüber der restlichen Versichertengemeinschaft, die jahre- und jahrzehntelang in das Umlagesystem der GKV eingezahlt hat, nicht fair.
Auch, wer sich in der Vergangenheit von der Versicherungspflicht befreien ließ, kann nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Mit dem Befreiungsantrag verzichtet der Versicherte auf jede Rückkehrmöglichkeit in die GKV. Eine Ausnahme ist dabei wieder eine Änderung des Versicherungsstatus (Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit) oder der Eintritt einer Arbeitslosigkeit. Dann wird man in den meisten Fällen vom Jobcenter automatisch als gesetzlich versichert gemeldet.
Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung gut planen
Arbeitnehmer sollten ihren Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung auf alle Fälle frühzeitig planen: Angestellte unter 55 Jahren können durch eine Verringerung ihrer Arbeitszeit oder durch einen Gehaltsverzicht ihr Jahresgehalt so weit senken, dass es die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr übersteigt. Nach einem Jahr können sie dieAufnahme in die GKV beantragen. Allerdings darf ihr Gehalt im Folgejahr nicht wieder über die Versicherungspflichtgrenze steigen, ansonsten werden sie zur Rückkehr in die PKV gezwungen.
Wer mindestens 12 Monate lang in der GKV pflichtversichert war, kann dann sogar wieder mehr als 62.550,- € im Jahr verdienen – denn dann muss man nicht wieder in die private Krankenversicherung zurück, sondern kann als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben.
Vor einem Wechsel von der PKV zur GKV sollten Sie überdenken, dass Ihre Altersrückstellungen verloren gehen. Waren Sie schon längere Zeit über privat versichert, so kann die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung zu einem verlustreichen Geschäft für Sie werden. Deshalb ist es eventuell sinnvoll, mit seiner privaten Krankenversicherung einen Vertrag über eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Dieser Vertrag sichert Ihnen das Recht zu, jederzeit und ohne Wartezeit wieder in die PKV wechseln zu können, sobald Sie die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen (Wegfall der Arbeitslosigkeit, Übersteigen der Jahresarbeitsentgeltgrenze).