Das deutsche Krankenversicherungssystem besteht aus zwei Säulen: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). In der GKV unterscheidet man für Angestellte die „Pflichtmitgliedschaft“ und die „freiwillige Versicherung“. Die Art der Mitgliedschaft hängt von der Höhe des Einkommens des Arbeitnehmers ab und ist ständig von der Versicherungsgesellschaft zu überprüfen- das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Wer sich privat gegen Krankheit versichern möchte oder einen Wechsel in die PKV beabsichtigt, der muss folgenden Personenkreisen angehören:
- Selbständige, Freiberufler
- Arbeitnehmer, welche die Einkommensgrenze überschreiten
- Beamte und anderer Beihilfeberechtigte (Beamtenanwärter, Richter etc.)
- Studenten
Wechsel in die PKV – Angestellte
Die Einkommensgrenze zum Wechsel in die PKV beträgt für Angestellte seit 1. Januar 2020 nun 62.550 € pro Kalenderjahr und 5.212,50 € im Monat. Nur die Angestellten, deren regelmäßiges Gehalt diese Grenze überschreitet, erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen für einen Wechsel von der GKV in die PKV.
Wechsel – GKV in die private Krankenversicherung – Wechselbedingungen
Wer jetzt schon mehr als die Einkommensgrenze verdient, kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende von der GKV in die PKV wechseln. Erhält ein Arbeitnehmer später die Nachricht, dass er den Status eines freiwillig Versicherten erreicht hat, also die Einkommensgrenze überschritten hat, kann er seine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung auch rückwirkend kündigen.
Die Gefahr, dass er in der Zwischenzeit nicht krankenversichert ist, besteht nicht, da seit 2009 in Deutschland Krankenversicherungspflicht besteht. Das bedeutet, die gesetzliche Krankenversicherung kann eine Mitgliedschaft erst aufkündigen, wenn der Nachweis einer neuen Krankenversicherung vorliegt.
Allerdings sollte man sich diesen Schritt sehr gut überlegen und nicht spontan auf oft sehr günstige Lockangebote der privaten Versicherer hereinfallen. Denn gerade im Alter können die Beiträge exorbitant steigen, oft ist die PKV dann deutlich teurer als eine GKV, selbst wenn man sie mit privaten Zusatzversicherungen ergänzt. Wer Zweifel hat, ob er sein hohes Einkommen bis zur Rente wird halten können, sollte lieber in der GKV bleiben.
Für Berufsanfänger im Angestelltenverhältnis gelten gesonderte Bedingungen. Wer beispielsweise nach dem Studium ein Arbeitsverhältnis eingeht und laut Arbeitsvertrag die Einkommensgrenze überschreitet, der kann sich sofort in der privaten Krankenversicherung versichern lassen. Aber auch hier gilt: Lieber abwarten und eine wohlüberlegte statt einer überstürzten Entscheidung treffen, die später teuer werden kann.
Selbstständige, Freiberufler, Studenten
Selbstständige und Freiberufler haben die Möglichkeit, jederzeit in die private Krankenversicherung zu wechseln, und zwar unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Dabei wird der angebrochene Monat voll mitgezählt. Eine Ausnahme gilt, wenn die Krankenkasse den Beitragssatz erhöht. Dann ist die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen möglich.
Studenten werden von den Privatversicherern besonders mit Rabatten, niedrigen Beiträgen und anderem umworben. Günstiger als die Studententarife der GKV sind diese aber in der Regel nicht – oder allenfalls minimal. Oft heißt es, es bringe Vorteile, möglichst früh in die GKV zu wechseln. Doch das stimmt nicht. Im Gegenteil – es borgt enorme Risiken. Besser ist es, erstmal abzuwarten bis man fest im Berufsleben steht und absehen kann, ob man dauerhaft ein so hohes Einkommen generiert, damit sich die PKV auch wirklich lohnt.
Staatsbedienstete
Beamte, Richter und andere im Dienst des Staates tätige Personen genießen einen besonderen Vorsorgeschutz. Sie müssen zwar ihre Krankheitskosten zunächst selbst tragen, aber ihr Dienstherr beteiligt sich bis zu einem hohen prozentualen Anteil an den Kosten. Dieser Personenkreis kann zudem ihm Rahmen der privaten Krankenvorsorge eine Restkostenversicherung abschließen, die hochwertige Leistungen enthält.