Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind die privaten Krankenversicherer verpflichtet, Teile der Versicherungsbeiträge zur Beitragsermäßigung im Alter zurückzustellen. Werden nämlich in der GKV die Krankheitskosten für alle Versicherten im Umlageverfahren von den Beitragszahlern finanziert, kalkuliert die PKV grundsätzlich anders.
PKV – risikoabhängige Kalkulation der Beiträge
Die Beiträge zur PKV richten sich nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und dem gewünschten Versicherungsumfang, was insbesondere für junge und gesunde Versicherungsnehmer erhebliche Vorteile mit sich bringt.
Um aber eine Beitragsexplosion durch höhere Krankheitskosten mit zunehmendem Alter zu vermeiden, sind die Versicherer verpflichtet, Altersrückstellungen nach der Kalkulationsverordnung (KalV) und § 12 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zu bilden und diese verzinslich anzusammeln.
Die versicherungsmathematische Berechnung ist der Deckungsrückstellung in der Lebensversicherung entnommen und beinhaltet im Prinzip einen höheren Beitrag in jungen Jahren, um mit dem so erreichten Überschuss die Beiträge im Alter bezahlbar halten zu können.
Portabilität der Altersrückstellungen in der PKV seit dem 1.1.2009
Mussten die bereits vor dem 1.1.2009 privat Krankenversicherten beim Wechsel des Versicherers auf ihr erworbenes Guthaben verzichten und beim neuen wieder neue Rücklagen bilden, können alle Personen, die danach einen Vertrag zur PKV abgeschlossen haben, nun zumindest einen Teil der Altersrückstellungen mitnehmen.
Um diese Portabilität zu erreichen, wurden neue Kalkulationen und ein Beitragszuschlag von 10 % eingeführt, denn bis zu diesem Stichtag wurden lediglich die gesamten Altersgruppen betrachtet. Diese profitierten bis zum 1.1.2009 demzufolge vom Ausscheiden eines Versicherten, denn so konnten dessen Altersrückstellungen von der gesamten Altersgruppe zur Reduzierung ihrer Beiträge genutzt werden.
Die Vorteile der Ãnderung bestehen nun darin, dass Versicherte der PKV leichter den Anbieter wechseln können, ohne auf alle erworbenen Ansprüche verzichten zu müssen.
Umfang der portablen Altersrückstellungen in der PKV
Die individuell gebildeten Altersrückstellungen innerhalb eines Krankenversicherungsvertrages können durchaus vom reellen Übertragungswert abweichen, denn dieser wird auf den einheitlichen Basis-Tarif der PKV kalkuliert. Es wird also unterstellt, dass der Versicherte über die gesamte tatsächliche Laufzeit im Basis-Tarif versichert war und auf diese Beiträge der Übertragungswert berechnet.
Der Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer ist somit zwar durchaus möglich, allerdings ergeben sich größere Vorteile, wenn der Versicherte sich ein Alternativ-Angebot von seinem bisherigen Versicherer unterbreiten lässt. Dazu ist dieser nämlich nach § 204 VVG verpflichtet.
Tarifoptimierung beim privaten Krankenversicherer
Insbesondere ältere Tarife der PKV neigen dazu, im Laufe der Jahre zu überaltern, weil zum Beispiel nicht mehr ausreichend junge Versicherte gewonnen werden können.
Der Wechsel in einen jüngeren und ebenso leistungsstarken Tarif kann demzufolge mehrere Vorteile bringen: Zum einen wird der Beitrag wieder günstiger, zum anderen können die gesamten Altersrückstellungen sowie alle anderen erworbenen Rechte in den neuen Tarif mitgenommen werden.