Da die private Krankenversicherung (PKV) ein Angebot eines privaten Versicherungsunternehmens ist, funktioniert sie ein wenig anders als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Besonders im Hinblick auf die Art der Abrechnung sind deutliche Unterschiede zwischen den beiden Krankenversicherungsarten auszumachen.
Abrechnung per Rechnung
Nach einem ambulanten Arztbesuch erhalten Sie als privat Versicherter eine Rechnung, die direkt vom behandelnden Arzt oder durch eine Verrechnungsstelle, die von Ihrem Arzt beauftragt wurde, ausgestellt worden ist. Diese Rechnung reichen Sie dann bei Ihrer Krankenversicherung ein. Ihre PKV wird die Kosten prüfen und diese im Regelfall auch erstatten, sofern sie zum Vertragsumfang zählen. Dasselbe gilt im Übrigen auch für Rezepte für Arzneimittel. Auch hier erhalten Sie die Kosten normalerweise von Ihrer Krankenversicherung zurückerstattet.
Zugegeben, ganz einfach ist dieses Verfahren nicht. Immerhin sind Sie als Versicherter selbst dafür verantwortlich, die Arzt- oder Laborrechnungen zu überprüfen. Und auch die Kosten (zumindest vorübergehend) zu begleichen. Auch wenn sich Ihre Krankenversicherung weigern sollte, für die Kosten aufzukommen, liegt es an Ihnen selbst, Widerspruch einzureichen. Denn nur weil Ihre Versicherung nicht zahlen will, heißt das noch lange nicht, dass auch Sie von Ihrer Zahlungsverpflichtung befreit sind.
Denken Sie also als privat Versicherter immer daran, alles genau zu prüfen und so viel Geld auf der hohen Kante zu haben, dass Sie Krankheits- und Medikamentenkosten gegebenenfalls immer vorstrecken können.
Welche Leistungen genau Ihre PKV bezahlt, hängt maßgeblich vom Vertragsumfang und vom Tarif ab. Bei günstigen Tarifen gibt es in der Regel eine Selbstbeteiligung. Das heißt: Bis zu einem bestimmten Bettrag (zum Beispiel 2000 Euro im Jahr) muss man alle Behandlungen (ausgenommen Krankenhausaufenthalte) selbst begleichen – erst wenn die Selbstbeteiligungsgrenze überschritten wird, springt die Versicherung ein.
Direkte Bezahlung bei teuren Behandlungen
Und keine Panik: Besonders teure Behandlungen werden von Ihrer privaten Krankenversicherung im Normalfall direkt bezahlt. So zum Beispiel im Falle von stationären Aufenthalten. Dafür müssen Sie eine unterschriebene Versichertenkarte vorlegen können. Damit treten Sie die Ansprüche gegenüber Ihrer PKV an das Krankenhaus ab, in welchem Sie behandelt werden. Eine Chefarztbehandlung und andere Sonderleistungen werden allerdings direkt über Sie als privat Versichertem abgerechnet.
Weitere Besonderheiten der privaten Krankenversicherung: