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PKV-Tarife: Kosten der privaten Krankenversicherung

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Das Beitragssystem ist einer der gravierenden Unterschiede zwischen der privaten Krankenversicherung, der PKV, und der gesetzlichen Krankenkasse, kurz GKV. In der GKV berechnet sich der Beitrag nach dem Einkommen des Hauptverdieners. Alle Familienangehörigen sind ohne Mehrkosten in der kostenlosen Familienversicherung mitversichert.

In der PKV ist der Beitrag einkommensunabhängig. Der Tarif, sei es ein Pflicht- oder ein Wahltarif, bestimmt Art und Umfang der Krankenversicherung für jede einzelne Personen. Der Hauptverdiener ist Versicherungsnehmer in der PKV, alle anderen sind Pflicht-Mitversicherte. Für sie alle gilt die Vollversicherung, jedoch hat jeder Versicherte einen eigenen, individuellen Versicherungsvertrag mit der PKV, der einen anderen Leistungsumfang als die Verträge anderer Familienmitglieder haben kann.

Pflichttarife für die Vollversicherung

In der PKV entscheidet die tarifliche Ausgestaltung über die Qualität der Krankenversicherung. Ein Kombitarif für die Vollversicherung als Pendant zur GKV muss die ambulante und die stationäre sowie die Zahnbehandlung beinhalten. Der Leistungsumfang reicht von der umgangssprachlichen Grundleistung bis hin zur Topversorgung als Privatpatient beim niedergelassenen Arzt sowie im Krankenhaus.

Jeder einzelne Tarif lässt sich individuell und bedarfsgerecht bestimmen. Eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus muss nicht automatisch eine vergleichbare Versorgung beim Hausarzt bedeuten. Das wird meistens so gemacht, ist aber nicht zwingend notwendig. Dieser Kombitarif für die Vollversicherung wird mit und ohne Selbstbehalt, also Eigenbeteiligung je Person und Kalenderjahr angeboten. Damit lässt sich der Monatsbeitrag deutlich reduzieren.

Letztendlich steigen damit auch die Chancen auf eine Beitragsrückerstattung, kurz BRE. In der PKV ist es möglich, dass nachträglich dann ein Monatsbeitrag erstattet wird, wenn für die Vollversicherung im abgelaufenen Versicherungsjahr keine Leistungen abgerechnet worden sind.

Wahltarife für alle Versicherten

Die PKV bietet über die Vollversicherung hinaus verschiedene sogenannte Wahlleistungen an. Dazu gehört beispielsweise das Krankenhaustagegeld. Dieser Tarif kann sowohl von den Privatversicherten als auch von GKV-Mitgliedern abgeschlossen, buchstäblich hinzu gewählt werden.

Ein anderer Tarif ist das Krankentagegeld, die umgangssprachliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Basis- und Standardtarif

Von Gesetzes wegen muss die Mindestleistung der PKV einer Versorgung in der gesetzlichen Krankenkasse entsprechen. Die PKV bietet dafür mit dem Basis- oder Standardtarif einen eigenen Tarif an. Er ist an die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV gekoppelt und kann insofern als einkommensabhängig gesehen werden.

Immer mehr Mitglieder der privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln in den Basis-Tarif – insbesondere dann, wenn sie keine Rückkehrmöglichkeiten zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben. Der Basistarif bietet im Prinzip den Mitgliedern der PKV denselben Versicherungsschutz, wie sie die Mitglieder der GKV haben. Allerdings ist der Basistarif mit einigen Besonderheiten verbunden, die seine Wahl eher als Notlösung erscheinen lassen.

Der Basis-Tarif wurde 2009 geschaffen, um zwei Problembereiche abzudecken. Zum einen wurde die Krankenversicherungspflicht in Deutschland eingeführt. Personen, die zuletzt in der privaten Krankenversicherung versichert waren, aber wegen zu hoher Kosten oder aus sonstigen Gründen nicht mehr Mitglied sein konnten oder wollten, mussten eine Kostenreduktion ermöglicht bekommen, da die Rückkehr in die (günstigere) GKV oftmals unmöglich ist.

Zugleich gab es das Problem, dass viele Mitglieder der PKV den altersbedingt sehr starken Anstieg der Versicherungskosten nicht tragen konnten und deshalb davon bedroht waren, ihren Krankenversicherungsschutz zu verlieren. Diese Mitglieder können also in den Basis-Tarif wechseln, bei dem ihnen die Versicherungsgesellschaft nicht kündigen kann.

Der Basis-Tarif bietet den Versicherten die gleichen Ansprüche, wie sie gesetzlich Krankenversicherte haben. Allerdings heißt das noch nicht, dass sie damit die gleichen Kosten haben wie Krankenversicherte der GKV. Denn dort wird der Beitrag nach der Höhe des Einkommens festgelegt; die im Basis-Tarif der PKV Versicherten zahlen aber einen Beitrag, der in etwa in der Höhe des Höchstsatzes des gesetzlichen Krankenversicherung liegt.

Probleme können für die Versicherten im Basis-Tarif auch bei der Abrechnung der ärztlichen Leistungen entstehen. Denn bei vielen Ärzte ist es Gang und Gäbe, Privatversicherte mit höheren Honoraren zu belasten. Weigert sich der Arzt bei einem PKV-Angehörigen, der nur im Basis-Tarif versichert ist, zu den Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen, kann sich der Versicherte aber hilfesuchend an die Kassenärztliche Vereinigung wenden. Diese muss dann aufzeigen, wo er wohnortnah einen Arzt findet, der zum Basis-Tarif abrechnet.

 

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