Bevor Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung entscheiden, sollten Sie überlegen, ob sich eine Zahnzusatzversicherung für Sie lohnt. Sollten Ihre Zähne in einem ausgezeichneten Zustand sein, kann es sein, dass sich die Versicherung nie auszahlen wird. Bei einem außerordentlich schlechten Zustand Ihrer Zähne sind die Prämien sehr hoch oder Sie werden abgelehnt.
Sollten Sie sich für eine Absicherung entscheiden, achten Sie vor allem darauf, dass die Leistungen der Versicherung nicht an (Vor-)Leistungen Ihrer Krankenkasse gebunden sind.
Hier die wichtigsten Punkte zur Kontrolle der Leistungen von Zahnzusatzversicherungen im Überblick:
Leistungen bei Zahnersatz: Inlays, Kronen, Brücken und Implantate
- Die Erstattung des Zahnersatzes sollte mindestens 80 % des GOZ-Höchstbetrags (3,5-facher Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte) betragen, 85 % oder 90 % sind wünschenswert. Achten Sie darauf, dass sich die prozentuale Erstattung auf den Gesamtrechnungsbetrag bezieht und nicht etwa nur auf die Kassenleistung.
- Die Anzahl der Implantate und Inlays sollte auf keinen Fall begrenzt sein. Notwendige Maßnahmen wie Knochenaufbau, funktionstherapeutische und funktionsanalytische Anordnungen sollten ebenfalls abgedeckt sein.
- Achten Sie darauf, dass auch die Kosten für Keramikverblendungen bei Backenzähnen übernommen werden. Die meisten Tarife erstatten nur bis zum jeweils fünften Zahn.
- Zahnersatz darf nicht nur bei der erstmaligen Behandlung versichert sein. Denn eine Reparatur oder ein Austausch können schon nach einigen Jahren anfallen.
Kassenunabhängige Leistungen: Parodontose, Wurzelbehandlungen und Füllungen
- Die Erstattung für Zahnbehandlungen, die keine Leistungen der Krankenkassen sind, sollte zu 100 % abgedeckt sein.
- Kunststofffüllungen anstelle von Amalgam sollten erstattet werden.
- Parodontosebehandlungen sollten schon frühzeitig erstattungsfähig sein, nicht erst, wenn die Krankenkasse in Leistung tritt.
- Bei der Prophylaxe sollte die jährliche professionelle Zahnreinigung über die Versicherung abgedeckt sein.
Allgemein gilt, dass keine langfristige Leistungsbegrenzung oder Leistungsstaffel im Versicherungsvertrag festgelegt sein soll. Denn solange diese gelten, werden die Kosten nicht vollständig übernommen.
Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, sollten vom Versicherungsträger nur einfache Antragsfragen nach dem Zahnzustand gestellt werden. Dann gibt es auch weniger Probleme im Leistungsfall. Wichtig ist von der Patientenseite aus, dass nichts verschwiegen wird. Für Versicherungsfälle, die vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung schon aufgetreten sind, leistet keine Versicherung.