Woran erkennt man eine gute Zahnzusatzversicherung?
Sie haben mit Sicherheit eine gute Zahnzusatzversicherung gefunden, wenn diese nicht nur dann Leistungen erbringt, wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse vorher einen Teil der Kosten bereits erstattet hat. In diesem Fall müssten Sie als Patient die Kosten z.B. für eine professionelle Zahnreinigung selbst tragen. So gesehen würde eine Zahnzusatzversicherung nicht mehr viel bringen. Immerhin schließt man sie ja dazu ab, dass sie eben Leistungen übernimmt, die sonst nur Privatpatienten zukommen.
Lassen Sie sich bei der Erstattungshöhe nicht abspeisen!
Außerdem ist es wichtig, dass man eine Zahnzusatzversicherung nur dann abschließt, wenn sie den 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte übernimmt. Schließlich ist die Zahnzusatzversicherung ja dazu da, dass sie Leistungen erstattet, die sonst nur Privatpatienten zukommen würden. Und bei diesen Privat-Leistungen berechnen Zahnärzte mindestens den 2,5-fachen Satz. Würde die Zahnzusatzversicherung hier nur einen Teil übernehmen, so würde der Patient auf den restlichen Kosten sitzen bleiben.
Leistungsbegrenzungen in der Zahnzusatzversicherung vermeiden!
Nach Abschluss einer Zahnzusatzversicherung wird der Patient leider meistens mit einer Leistungsbegrenzung konfrontiert. Das heißt, dass der Versicherer die jährliche Höchstsumme für Zuschüsse begrenzt. Solch ein Tarif sollte deshalb nach Möglichkeit ebenfalls vermieden werden, da dies nur hohe Kosten für Sie zur Folge hat.
Es gibt viele Anbieter von Zahnzusatzversicherungen, die einen gewissen Zeitraum vorgeben, in dem man nach Vertragsabschluss erst einmal keinen Anspruch auf Kostenerstattung hat. Deshalb sollten Sie unbedingt darauf achten, dass diese Begrenzung maximal ein Jahr beträgt. Denn alle Verträge mit solch Erstattungsbegrenzungen, die über ein Jahr hinausgehen, sind untauglich für alle Patienten: Der Zeitraum von einem Jahr ist nämlich noch für jeden überschaubar. Das Risiko, eine teure Zahnbehandlung in Anspruch nehmen zu müssen, ist somit für den Patienten kalkulierbar. Aber was ist, wenn Sie im Jahr darauf dringend eine Zahnbehandlung brauchen? Deshalb sollten Sie auf keinen Fall auf den Kosten sitzen bleiben, obwohl Sie eigentlich rechtzeitig eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben.
Seien Sie ehrlich zu Ihrer Versicherung!
Achten Sie darauf, dass Sie bei Vertragsabschluss einer Zahnzusatzversicherung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen. Denn die Versicherer prüfen alle Anträge sehr genau. Sobald Sie etwas verschweigen (z.B. vorausgegangene Behandlungen), verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Dann haben Sie alle Beiträge umsonst gezahlt. Leistungen, die Ihnen die Zahnzusatzversicherung bis dahin bereits bewilligt hat, müssen Sie wieder aus eigener Tasche zurückerstatten. Das Verschweigen von versicherungsrelevanten Aspekten, um an günstigere Beiträge zu kommen, lohnt sich also nicht.
Natürlich ist es leider eine Tatsache, dass vorangegangene, kostenintensive Zahnbehandlungen sich durchaus negativ auf Ihren Beitragssatz auswirken: Das heißt, je ungesünder Ihre Zähne in der Vergangenheit waren, desto teurer wird die Zahnzusatzversicherung. Deshalb ist es ratsam, so früh wie möglich eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Auf diese Weise können Sie mit einer kurzen Krankheitsgeschichte Ihre Beiträge auch entsprechend niedrig halten.