Bei der Zahnzusatzversicherung wird bei den meisten Versicherungen mit drei verschiedenen Altersgruppen gearbeitet. Sie bieten spezielle Tarife für Jugendliche an. In der zweiten Gruppe befinden sich bei der Zahnzusatzversicherung Menschen im Alter zwischen 18 und 59 Jahren. Der dritte Tarif richtet sich an Senioren, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Die Aufnahmebedingungen bei der Zahnzusatzversicherung
Ein Großteil der Versicherer gewährt die Standardtarife bei der Zahnzusatzversicherung für Senioren ohne Risikozuschläge nur dann, wenn nicht mehr als drei Zähne fehlen. Außerdem müssen diese Lücken bereits durch einen geeigneten Zahnersatz geschlossen worden sein.
Ein weiteres Kriterium für den Verzicht auf Risikozuschläge ist, dass keine Maßnahmen für Zahnersatz bereits laufen oder schon absehbar und geplant sind. Ist das der Fall, kann der Antrag auf eine Zahnzusatzversicherung abgelehnt werden oder man muss alternativ mit Aufschlägen auf den Beitrag rechnen. Das gilt nicht nur für Senioren, sondern quer durch alle Altersgruppen.
Günstige Beiträge zur Zahnzusatzversicherung
Eine Möglichkeit, bei der Absicherung der Zahngesundheit Beiträge zu sparen, ergibt sich durch den Vergleich der Tarife. Trotz auf den ersten Blick gleiche Leistungen erheben die Gesellschaften teils deutlich voneinander abweichende Beiträge – und liefern entsprechend unterschiedliche Leistungen.
Vor allem Senioren sollten bei der Suche nach einer guten Zahnzusatzversicherung genauer auf den Leistungskatalog schauen. Wird sie nämlich erst im fortgeschrittenen Alter abgeschlossen, muss man damit rechnen, dass bei den Leistungen gespart wird. Umfassende Beratung ist hier für Senioren demnach besonders wichtig. Und man sollte keinesfalls die günstigste Versicherung nehmen, sondern jenem die die individuell notwendigen Leistungen so weit wie möglich bezahlt.
Zahnzusatzversicherung schon frühzeitig abschließen
Wer sich auch für das fortgeschrittene Alter bei dieser privaten Versicherung für die Zähne gute Konditionen holen möchte, der sollte sich schon frühzeitig danach umschauen. Wird bei einer bestehenden Police eine gesetzte Altersschwelle überschritten, werden üblicherweise die Risikobeiträge nicht erhoben, mit denen Kunden rechnen müssen, wenn sie den Vertrag im gleichen Alter und mit gleichen Voraussetzungen abschließen möchten. Allerdings sollte man bei der Auswahl des Anbieters genauer in die allgemeinen Vertragsbestimmungen der privaten Zahnzusatzversicherung schauen, ob er sich dieses Recht nicht eventuell mit einer besonderen Klausel vorbehält. Solche Offerten gibt es und sie gehören nicht unbedingt zu den ratsamen Policen.