Ohne Zahnzusatzversicherung werden die Leistungen teuer!
Vor allem dann, wenn man ein Implantat braucht. Zahnfüllungen sind außerdem von Leistungskürzungen der Krankenkassen betroffen: Ohne Zahnzusatzversicherung werden nur Amalgam- und Kunststofffüllungen übernommen. Doch bei Amalgam kann man sich nicht sicher sein, ob es wirklich ungiftig für den Körper ist; und die Kassen-Kunststofffüllungen zeugen von schlechter Qualität und halten selten länger als ein Jahr. Bei allen anderen Füllungen darf der Patient die Behandlungskosten als private zahnärztliche Leistung aber selbst tragen – sofern er nicht die Vorteile einer Zahnzusatzversicherung auskosten kann.
Es scheint die Regel bei den gesetzlichen Krankenkassen zu gelten: „Das Billigste übernehmen wir – alles Weitere gilt als ‚medizinisch nicht notwendig‘“. Nur, dass man mit einer Brücke meistens weitere gesunde Zähne zerstört – jede Füllung, die im selben Zahn ausgebessert oder erneuert werden muss, höhlt diesen Zahn immer weiter aus.
Sie verhalten sich also nicht nachhaltig im Sinne Ihrer Gesundheit, wenn Sie pauschal beschließen auf eine Zahnzusatzversicherung zu verzichten und nur diejenigen Leistungen anzunehmen, die auch die Krankenkasse bezahlt. Es ist deshalb sogar medizinisch gesehen ratsam, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen – mit all ihren Vorteilen!
Eine Zahnzusatzversicherung ist heutzutage unerlässlich
Denn Zahnzusatzversicherungen zahlen Zuschüsse für allerhand ästhetische, ersetzende und kieferregulierende Zahnbehandlungen (= Zahnspangen). Mit dem richtigen Tarif können Eltern ihren Vorteil nutzen und sich also sogar etwas schönere und weniger auffällige Zahnspangen für ihre Kinder leisten, als es mit der üblichen Krankenkassenleistung möglich wäre. Zudem gewähren Zahnzusatzversicherungen als Vorteils-Leistung Zuschüsse für Implantate, Keramikinlays und Keramikverblendungen.
Ohne Zahnzusatzversicherung wird nur das Nötigste von den Krankenkassen bezahlt
Als gutes Beispiel dient die Zahlungsproblematik der Krankenkassen bei Kronen. Beinahe jeder Patient benötigt früher oder später eine Krone. Die Krankenkassen haben dafür je nach Position des Zahns im Kiefer festgelegt, welche Art der Behandlung sie übernehmen: Als Grundmaterial für die Krone, das auch von der Krankenkasse gezahlt wird, dient immer Edelstahl. Muss ein Backenzahn überkront werden, bezahlt die Krankenkasse aber keine Verblendung. Für die vorderen Zähne werden Kunststoffverblendungen übernommen und für die beiden Frontzähne darf der Patient sogar mit der Kostenerstattung für eine Keramikverblendung rechnen. Doch gibt es natürlich erhebliche Unterschiede in der Qualität und Ästhetik zwischen Keramik und Kunststoff. Steht ein Patient in der Öffentlichkeit oder hat viel mit Kunden und Geschäftspartnern zu tun, sind Keramikverblendungen aufgrund seines ästhetischen Anspruchs von Vorteil und im Grunde auch unverzichtbar. Dabei ist es nicht von Bedeutung, wo im Mund sich die Krone letztlich befindet– eine vollkommen unverblendete Krone würde man nämlich beim Sprechen immer sehen.
Der Vorteil einer Zahnzusatzversicherung: Diese würde hier greifen und bis zu 80 oder 90 % der Rechnung begleichen. Damit werden sowohl ein hochwertiger Zahnersatz, als auch das langfristige gesundheitliche Wohlergehen des Patienten gesichert. Und das nur dank einer Zahnzusatzversicherung.
Besonders gute Anbieter von Zahnzusatzversicherungen haben sogar Tarife, die eine professionelle Zahnreinigung oder Füllungen vollständig als Leistung übernehmen – dies ist ein ganz ehreblicher Vorteil. Dies liegt daran, dass viele Versicherungen inzwischen eingesehen haben, dass Vorbeugung im Endeffekt billiger ist und dem Patienten auch mehr Vorteile bringt, als spätere teure Behandlungen. Bei solch einem Zahnzusatzversicherungs-Tarif sollten Sie unbedingt zuschlagen!